Das Beratungssystem an der Schule am Hügel

Einleitung
Die Unterstützung der Erziehung und Bildung

Schule hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Bildung in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen. Neben dem Unterrichten und Erziehen kann schulische Beratung diese Entwicklung unterstützen und ergänzen und ist somit ein wichtiges Handlungsfeld der Arbeit in der Schule. Im täglichen Zusammenleben in unserer Schule treten häufig Situationen und Lebenslagen auf, in denen Schüler und Schülerinnen, Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratungsangebote benötigen, um individuelle Unterstützung zu erhalten, Informationen und Erkenntnisse zu gewinnen und Schwierigkeiten lösungsorientiert begegnen zu können.

 

An der Schule am Hügel sind alle Lehrer*innen mit der Beratung von Schülern und Erziehungsberechtigten, sowie der Beratung untereinander, befasst. Durch den täglichen Umgang kennen die Klassenlehrer*innen ihre Schüler*innen am besten und finden am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis. Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch die Beratungsangebote der Schulleitung, der Sozialpädagog*innen, der Beratungslehrer*innen sowie der Vertrauenslehrer*in. Auch die Schüler*innen werden durch ihre Funktion als Klassensprecher*in in die Beratung einbezogen.

 

Zusammen mit externen Einrichtungen, wie z.B. den Erziehungsberatungsstellen, dem schulpsychologischen Dienst der Stadt Bonn, dem Jugendamt, der Arbeitsagentur, den Drogenberatungsstellen, der pro Familia e.V. sowie vielen weiteren Institutionen, bildet die schulinterne Beratung ein Netzwerk, das Informations- und Präventionsmaßnahmen, pädagogisch-psychologische Förderung und weitere themenspezifische Beratungsangebote machen kann.

 

Ein intensives Sich-miteinander-Beraten unter Einbindung der verschiedenen Beteiligten kann ein vielfältiges Spektrum von Handlungsmöglichkeiten eröffnen und bietet damit eine größere Chance für zielgerichtete individuelle Hilfe und Lösungen.

Grundsätze der Beratung

Die folgenden Prinzipien sind grundlegend für die Beratungsarbeit an der Schule am Hügel:

  • Freiwilligkeit: Beratung muss freiwillig und zieloffen sein. Sie ist ein Angebot, denn erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.

 

  • Vertrauen: Eltern, Mitarbeiter*innen und Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein (bei der Kenntnisnahme von Straftaten, erheblichem Drogenkonsum oder ähnlich schwerwiegenden Sachverhalten. muss die beratende Person jedoch die vorgeschriebenen gesetzlichen Grundlagen beachten.)

 

  • Unabhängigkeit und Offenheit: Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne themengebundene Weisung oder Zielvorgabe durch Dritte.

 

  • Zugänglichkeit: Es stehen Räumlichkeiten zur Verfügung, die eine adäquate Beratung ermöglichen. Beratungszeiten werden für alle transparent ausgewiesen. Schüler*innen erhalten, insbesondere in Krisensituationen, auch während der Unterrichtszeiten die Möglichkeit, die Beratungsangebote der Sozialpädagog*innen und der Beratungslehrer*innen wahrzunehmen.

 

Die Initiative für den Beginn einer Beratung durch die Sozialpädagog*innen, die Beratungslehrer*innen oder eine andere Beratungsperson kann von den Klassenlehrer*innen, der Schulleitung, den Erziehungsberechtigten oder auch von den Schüler*innen selbst ausgehen. Sozialpädagog*innen und Beratungslehrer*innen sprechen Schüler*innen auch direkt an, wenn sie im Schulalltag Konflikte oder individuelle Schwierigkeiten beobachten.

Aufgabe aller Lehrer*innen ist der Austausch in organisatorischen, methodischen, inhaltlichen und erzieherischen Fragen sowie die kollegiumsinterne Beratung in Form von Fallberatungen und -besprechungen

Die Schulleitung

Die Rolle der Schulleitung im Beratungssystem.

  • Personalmanagement: Die Schulleitung berät Lehrer*innen und anderes Schulpersonal in Bezug auf pädagogische und organisatorische Angelegenheiten. Dies kann die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, die Unterstützung bei beruflichen Herausforderungen oder die Entwicklung von pädagogischen Konzepten umfassen.

 

  • Schulische Entwicklung: Die Schulleitung spielt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Schulprogrammen, Curriculum und pädagogischen Standards. Sie berät das Lehrpersonal bei der Anpassung von Unterrichtsmethoden und -materialien, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden.

 

  • Schulorganisation: Die Beratung in organisatorischen Angelegenheiten betrifft die effiziente Nutzung von Ressourcen, die Verwaltung des Schulbetriebs und die Gestaltung von Schulabläufen. Die Schulleitung berät dabei, wie die Schule effektiver und effizienter arbeiten kann.

 

  • Elternarbeit: Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Aspekt der Schulleitung. Die Schulleitung berät Eltern in Fragen der Erziehung, Entwicklung und Förderung ihrer Kinder. Dies kann auch die Organisation von Elternabenden und anderen Informationsveranstaltungen umfassen.

 

  • Schülerberatung: Die Schulleitung kann auch in Fragen der Schülerberatung involviert sein. Dies beinhaltet die Unterstützung von Schülern bei persönlichen, schulischen oder beruflichen Herausforderungen.

 

  • Krisenmanagement: In Krisensituationen, wie zum Beispiel bei Konflikten in der Schule oder außergewöhnlichen Ereignissen, spielt die Schulleitung eine wichtige Beratungsrolle. Sie unterstützt Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern bei der Bewältigung schwieriger Situationen.

 

  • Kooperation mit externen Partnern:Die Beratung der Schulleitung erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Bildungsbehörden, lokalen Gemeinden und anderen Bildungseinrichtungen. Hierbei geht es um die Vertretung der Interessen der Schule und die Förderung von Partnerschaften.

Klassenlehrer*innen

Die Bedeutung von Klassenlehrer*innen im Beratungssystem.

  • die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse und daraus resultierende Beratungsgespräche in der Gesamt- oder Teilgruppe.
  • individuelle Beratung der Schülerinnen und Schülern bei Lernschwierigkeiten und auffälligem Verhalten.
  • die Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der persönlichen und schulischen Entwicklung ihrer Kinder.
  • die Kooperation mit sozialen Diensten und weiteren außerschulischen Einrichtungen, die die Klasse oder einzelne Schüler*innen betreffen.
  • die Beratung bei Konflikten zwischen Schüler*innen.

Pädagogische Mitarbeiter*innen / 

Integrationsassisten*innen

Die Beteiligung von pädagogischen Mitarbeiter*innen und Integrationsassistent*innen im Beratungssystem.

  • Integrationsassistent*innen (nach §35a SGB8) begleiten und beraten die ihnen zugeteilten Schüler*innen mit einem besonderem Förderbedarf.

 

  • Durch die intensive 1:1-Betreuung als persönliche Assistenz haben sie einen direkteren und konstanteren Zugang zu den Schüler*innen.

 

  • Lehrer*innen und Integrationsassistent*innen stehen in einem regelmäßigen Austausch und beraten sich wechselseitig die jeweiligen Schüler*innen betreffend.

 

  • Innerhalb der Klassenteams werden feste Klassenteamzeiten vereinbart.

 

  • Sie betreuen die Schüler*innen bei Terminen der Agentur für Arbeit (BPS), Erst und Zweitgesprächen.

 

  • Außerdem betreuen sie die Schüler*innen bei den Erstgesprächen mit den Betrieben (Praktikumsuche).

Der Trainingsraum (TR)

Die Aufgabe des Trainingsraums im Beratungssystem.

  • Das Ausmaß an Störungen des Unterrichts wird reduzieret.

 

  • Lehrkräfte reagieren respektvoll auf Störungen.

 

  • Schuler*innen reflektieren im TR ihr Verhalten und finden akzeptable Alternativen für ihr Störverhalten.

Beratungslehrer*innen

Die Rolle von Beratungslehrer*innen im Beratungssystem.

  • die Beratung bei Lern- und Verhaltensproblemen oder anderen besonderen Problemlagen, die über die Möglichkeiten der Klassenlehrerinnen und -lehrer hinausgehen und die eine intensive, möglicherweise längerfristige Beratung und Begleitung benötigen. Beispiele dafür sind:
    • starke persönliche und familiäre Probleme
    • besondere Verhaltensauffälligkeiten
    • Suchtproblematik
    • Konflikte mit Mitschülern und Mitarbeitern

 

  • die Kontaktaufnahme und Vermittlung zu externen Kooperationspartnern.

 

  • kollegiale Fallberatungen.

 

  • die Konfliktbearbeitung bei Mobbing-Fällen.

 

  • die Konfliktmoderation mit Lehrkräften, Eltern und Schülern.

Schulsozialarbeiter*innen

Die Aufgabe der Schulsozialarbeit im Beratungssystem.

… Kindern und Jugendlichen in enger Kooperation mit den Lehrer*innen bei der Bewältigung ihrer Lernprobleme und / oder ihrer Lebensprobleme zu helfen, ihre Persönlichkeit zu stärken und im sozialen Umfeld Ressourcen zu erschließen. (z.B: in einer Konfliktsprechstunde)

Das Jugendhilfeprojekt

Die erweiterten Möglichkeiten dank des Jugendhilfeprojekts im Beratungssystem.

  • Individualfördermaßnahme (IF)

Das Angebot richtet sich an Schüler*innen, die besonders große Schwierigkeiten in den Bereichen Lern-, Leistungs- und Anpassungsvermögen haben. Durch die ambulante Einzelfallhilfe im Schulalltag sollen die Schüler*innen sowohl in ihrer schulischen als auch in ihrer persönlichen Entwicklung stabilisiert und gefördert werden. Im Vordergrund stehen das soziale Lernen, die schulische (Re-) Integration und die Förderung eigener Problemlösestrategien.

 

  • Erziehungsbeistandschaft (EB)

Zusätzlich besteht durch das Projekt die Möglichkeit der Erziehungsbeistandschaft, die durch das fallführende FFE  im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens eingeleitet wird.

(Kollegiale) Fallberatung / Supervision

Die (kollegiale)Fallberatung und Supervision an der Schule am Hügel.

  • Kollegiale Fallberatung für Lehrkräfte im Rahmen von Teamsitzungen.

 

  • Supervision für pädagogische Mitarbeitende.

 

  • Fallbesprechungen im Rahmen des Jugendhilfeprojekts mit dem Fachdienst für Familien und Erziehung (FFE).

Ausbildungskoordinator*in / Mentor*innen

Die Aufgaben von Ausbildungskoordinator*innen im Beratungssystem.

  • die organisatorische Unterstützung der Kooperation zwischen Studienseminaren und der Schule.

 

  • die ergänzende Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärter*innen.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte an der Schule am Hügel.

  • Die Schulleitung erhält durch die Beauftragung von Sicherheitsbeauftragten fachliche Unterstützung und Beratung.

 

  • Die Bestellung erfolgt schriftlich, an eine geeignete Person mit festgelegter Zuständigkeit.

 

  • Der/die Sicherheitsbeauftragte besitz keine Weisungsbefugnis.

 

  • Sicherheitsbeauftragte haben u.a. folgende Aufgaben:
    • Meldung von Mängeln
    • Teilnahme an Begehungen
    • Information des Kollegiums
    • Unfallauswertung

Krisenteam

Das Krisenteam und deren Aufgaben an der Schule am Hügel.

Eine Krise ist…

  • …eine vorübergehende,….
  • …der Stütze bedürfende…
  • …massive…
  • …Instabilität…
  • …eines Individuums…
  • …oder eines sozialen Systems.

 

Kritische Vorfälle sind z.B.:

  • Gewaltandrohung (z.B. Bombendrohung)
  • Gewalt (z.B. Prügelei, Körperverletzung, Amoklauf, sexueller Übergriff)
  • Tod (durch Krankheit, Unfall oder Mord)
  • Suizid
  • Geiselnahme
  • Unfälle und Unglücke Schüler, Eltern, Lehrer

 

Fürsorge:

  • Schnelles und strukturiertes Krisenmanagement

 

Nachsorge:

  • Umgang mit Folgen der Krise
  • Evaluation des Krisenmanagements
  • Weitervermittlung an externe Unterstützer

 

Vorsorge:

  • Aufbau von Krisenkompetenz
  • Prävention von Krisensituationen

SV-Lehrer*innen

Die Aufgabe von SV-Lehrer*innen im Beratungssystem.

  • unterstützten und beraten die Schülervertretung bei der Mitwirkung am Schulleben.

 

  • sind das Bindeglied zwischen Lehrerkollegium und Schülervertretung.

 

  • sind Ansprechpartner*innen für alle Schüler*innen bei allen Arten von Problemen.

 

  • vermitteln Schüler*innen an weitere Stellen (Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeit etc.).

Der Lehrer*innenrat

Der Lehrer*innenrat und dessen Beteilung im Beratungssystem.

  • berät das Schulleitungsteam in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Gegenstand von Beratung können persönliche und dienstliche Angelegenheiten von einzelnen Lehrkräften oder auch Problemfelder von Teilen oder des gesamten Kollegiums sein.

 

  • berät und ist beteiligt an Entscheidungen des Schulleitungsteams (gemäß des Landespersonalvertretungsgesetzes).Er berät und informiert das Kollegium über erhaltene neue Verordnungen.

 

  • hat zur Berichterstattung in den Konferenzen einen festen Tagesordnungspunkt.

Ansprechpartner*innen für Gleichstellungsfragen

Aufgaben der Ansprechpartner*innen für Gleichstellungsfragen im Beratungssystem.

  • die Beratung und Unterstützung des Kollegiums in Fragen der Gleichstellung, z.B. Einsatz von Lehrkräften mit Betreuungspflicht oder bei Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung.

 

  • die Beratung und Unterstützung der Schulleitung zur Realisierung des Gleichstellungsauftrags z.B. bei Konzepten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Fortbildungsplanung, Frauenförderung, Vergabe von Funktionen bzw. Sonderaufgaben.

 

  • die Vermittlung bei Konflikten in Frage der Gleichstellung auf Wunsch von Betroffenen.

das Berufsorientierungsbüro (BOB)

Das Berufsorientierungsbüro und dessen Aufgaben an der Schule am Hügel.

  • steht als zentraler schulischer Raum für Informationen, Gespräche Beratung & Koordinierungsaufgaben zur Verfügung. Alle Schüler*innen haben Zugang zu aktuellen Informationsmaterialien zu den Themen Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einstellungstest und Berufs- und Lebensplanung und zu Informationen zu Ausbildungs- und Praktikumsplätzen. Das schließt die Möglichkeit einer technisch angemessenen Internetrecherche ein.

 

  • erleichtert die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, Werkstattschule und der Schulwerkstatt.

 

  • erleichtert die Zusammenarbeit mit Betrieben (REWE, Bäckerei Klein, VFG u.v.A.).

 

  • hilft beim Übergang von der Schule zum Beruf (Berufskollegs, Jugendwerkstatt, Caritas).